Die Buchhaltung
Der Grundstein eines jeden guten Unternehmens, ist und bleibt die akribische Buchhaltung und Buchführung. Aber auch im alltäglichen Leben, wie im Haushalt, ist sie ein unerlässliches Mittel, um den Überblick über die Finanzen zu behalten. Nur mit ihr lässt sich am Ende des Jahres mit Sicherheit sagen, ob die getätigten Geschäfte erfolgreich verlaufen sind. Deshalb ist es wichtig, sich zumindest mit den Grundeigenschaften und Funktionen der Buchhaltung auszukennen.
Die Aufgaben und Ziele der Buchführung
Unter der Buchhaltung versteht man die Organisationseinheit eines Unternehmens, die eine, in Zahlen geplante, systematisch angelegte Aufzeichnung aller geschäftlichen Vorgänge durchführt. Obwohl synonym verwendet, bezeichnet die Buchführung den Akt der Aufzeichnung selbst, während die Buchhaltung die Abteilung bezeichnet, in der die Buchführung stattfindet. Genau auf dieses System, aber auch auf die Herkunft und Grundregeln soll der vorliegende Artikel eingehen.
Die Buchführung ist gesetzlich in Deutschland vorgeschrieben, um den Behörden, Banken und Gerichten jederzeit eine geordnete Einsicht in die betrieblichen Vorgänge geben zu können. Des Weiteren soll sie die Vermögenswerte und Schulden systematisch anzeigen und mindestens einmal im Jahr eine Erfolgsermittlung ermöglichen.
Die GOB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung)
Aus dem Gesetzt und der Praxis werden zwei Grundsätze erhoben. Die Wahrheit, verpflichtet zu einer wahrheitsgetreuen Buchführung. Die Klarheit bedeutet eine für jeden lesbare und nachvollziehbare Aufzeichnung. Aus diesen Grundsätzen resultiert die Belegpflicht. Sie dient der Absicherung und der Nachweisbarkeit vor den Behörden. Das heißt, dass jeder Vorgang durch einen erhaltenen oder eigenhändig erstellten Beleg dokumentiert werden muss. Diese müssen in der Regel 6 Jahre aufbewahrt werden. Des Weiteren müssen die Aufzeichnungen lückenlos, vollständig und in einer lebenden Sprache verfasst sein. Nicht genutzte Zwischenräume werden entwertet.
Die einfache und die doppelte Buchführung
Die einfachste Form der Buchführung ist die „einfache Buchführung“. Dieses System ist nur für den privaten Gebrauch anwendbar, da es für die Finanzbehörden nicht aussagekräftig genug ist. Geführt werden diese Aufzeichnungen aus Gründen der Kontrolle von Finanzen. Die Geschäfte werden chronologisch in einem Grundbuch und in einem Hauptbuch eingetragen. Im Grundbuch stehen die Geschäftsfälle und im Hauptbuch die Konten für Kunden und Lieferanten. Es werden nur Zahlungsvorgänge in der Gengenwart und Zukunft festgehalten, Leistungsvorgänge lassen sich daraus nicht ableiten. Um den Gewinn zu ermitteln werden die Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt. Deren Differenz sind dann die Schulden oder der Gewinn. Sollte man aber ein Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch) sein, ist man verpflichtet die doppelte Buchführung anzuwenden. In der doppelten Buchführung (Doppik), werden alle Geschäftsvorgänge doppelt in ein Soll und Haben Konto notiert. Dadurch lässt sich der Erfolg durch die Jahresbilanz ermitteln.
Der geschichtliche Hintergrund der Buchführung
Die Wurzeln der Buchführung reichen bis in die Antike zurück. Auf Keilschriften wurden einfache Geschäftsvorgänge, wie der Tausch von Lebensmittel und Waren notiert. Die heutige Form der doppelten Buchführung hat seine Anfänge im 13. Jahrhundert in Italien. So wurden diverse Hauptbücher von 1340 in Genua entdeckt. Besondere Bedeutung für die Buchführung aber hat das Jahr 1494, in dem der Franziskanermönch Luca Pacioli eine Abhandlung über die Buchführung schrieb. Dieser wichtige Aspekt der Finanzbuchführung ist damals wie heute ein notwendiges Mittel, um die Übersicht über die geschäftlichen Vorkommnisse zu gewährleisten. Auch wenn es von vielen Menschen als nervige Last betrachtet wird, lohnt es sich diesen Bereich besondere Aufmerksamkeit und Genauigkeit zu widmen.
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